Vor der Investition in neue Firmenwagen steht die Frage nach der passenden Finanzierung. Die Leasingquote steigt dabei, je größer der Fuhrpark ist. Welche Vertragsformen gibt es und warum ist das Instrument bei Fuhrparkverantwortlichen so beliebt?
Seit 60 Jahren gibt es nun die Finanzierungsalternative Leasing in Deutschland. Warum Alternative? Weil die Leasinggesellschaft der Eigentümer ist und das Leasingobjekt „nur“ überlässt. Aber die alte Dame Leasing ist nach wie vor bei gewerblichen Fuhrparks sehr beliebt, das zeigt die Leasinganalyse von Dataforce. Mit knapp 60 Prozent setzten die meisten Unternehmen bei der Flottenfinanzierung auf Leasing – die Quote sank allerdings zum dritten Mal in Folge leicht. Die Analyse zeigt aber auch, dass besonders größere Flotten ab 50 Fahrzeugen wieder verstärkt auf eine selbst verwaltete Flotte im eigenen Besitz setzen. Was spricht nun für oder gegen das Leasing?
Leasing leitet sich ab aus dem Englischen „to lease“ und bedeutet überlassen, vermieten, pachten. Auch im deutschen wird es oft mit mieten gleichgesetzt, was aber steuerrechtlich nicht stimmt. Trotz aller Gemeinsamkeiten gibt es erhebliche Unterschiede zur Miete. Es handelt sich um einen befristeten Überlassungsvertrag zwischen der Leasinggesellschaft, die das Objekt beim Hersteller erwirbt und Eigentümerin des Objekts ist (Leasinggeber) und dem Nutzer und Kunden (Leasingnehmer). Ein weiterer Unterschied zur Miete ist, dass der Leasingnehmer entscheidenden Einfluss auf den Kaufzeitpunkt und die Art und Ausstattung des Objekts hat.
Die Konditionen: Monatlich wird eine Rate fällig, die als Gegenleistung für die uneingeschränkte Nutzung dient. Die Höhe der Leasingraten sind von einigen Faktoren abhängig: vom Anschaffungswert (Neupreis inklusive aller Sonderausstattungen, abzüglich möglicher Nachlässe und ggf. bonitätsbedingter Sonderzahlungen), der Vertragslaufzeit im Verhältnis zur Nutzungsdauer des Fahrzeugs, Verzinsung während der Laufzeit und dem Restwert des Fahrzeugs zum Ende der Laufzeit. Dabei gilt, nach den nach wie vor gültigen Leasing-Erlassen aus den 70er Jahren, die 40/90-Regel: Die Leasinglaufzeit muss mindestens 40 Prozent und darf maximal 90 Prozent der üblichen Nutzungsdauer betragen. Wird das unter- oder überschritten, dann handelt es sich laut diesen Vorgaben nicht um Leasing – auch dann beispielsweise, wenn bei Vertragsabschluss schon eine klare Kaufabsicht vorliegt. Dann wertet das Finanzamt das als Ratenkauf und das Eigentum wird dem Leasingnehmer zugeschrieben – mit Auswirkungen auf Bilanzierung, Abschreibung und mehr.
Die Parameter, die die Höhe sowie die zeitliche Verteilung der Leasingrate beeinflussen, können Fuhrparkverantwortliche mit den Leasinggesellschaften vereinbaren. Ist die Vertragslaufzeit beendet, hat der Leasingnehmer je nach Vereinbarung die Möglichkeit, das Fahrzeug zurückzugeben, zu übernehmen oder den Vertrag zu verlängern. Solange das Fahrzeug nicht erworben ist, können keine zivilrechtlichen Eigentumsrechte an dem Fahrzeug geltend gemacht werden.
Eine besondere Form des Leasing stellt das Full-Service-Leasing dar, das neben der reinen Nutzung des Fahrzeugs außerdem diverse Serviceleistungen beinhaltet. Die inkludierten Leistungen sind je nach Leasinggesellschaft unterschiedlich. Folgende Services sind möglich: Wartungs- und Inspektionsarbeiten, Versicherungskosten, Kfz-Steuer, Reifenersatz, Tankservice. Die Auslagerung des Fuhrparkmanagements kann erhebliche wirtschaftliche Vorteile haben und ist deswegen meist ausschlaggebend für das Leasing als Fuhrparkfinanzierung.
Beim Leasing stehen den Fuhrparkverantwortlichen verschiedene Vertragsmodelle zur Verfügung.
Fuhrparkverantwortlichen bietet sich eine breite Palette an Finanzierungsmöglichkeiten. Um die richtige Entscheidung zu treffen, sollten im Vorhinein die Gesamtbetriebskosten in den Fokus genommen werden: Welche Prozesskosten fallen bei Beschaffung, Wartung und Betrieb an? Welche indirekten Kosten wie Verschleiß kommen hinzu?
Eine Alternative zum Leasing ist der Kauf der Flotte. Dabei lässt sich unterscheiden zwischen Eigenkapital und Darlehensfinanzierung. Entscheidet man sich für einen Kauf, dann hat der Eigentümer die typischen Verfügungs- und Verwertungsrechte, trägt aber auch gleichzeitig Risiken wie Wertverlust aufgrund technischer und wirtschaftlicher Überholtheit. Ein Kauf setzt immer voraus, dass man über die nötigen finanziellen Mittel verfügt oder sich diese durch ein Darlehen beschafft. Bei der Finanzierung über einen Kredit ist die maßgebliche Voraussetzung die Bonität des Unternehmens. Der effektive Jahreszins bleibt über die gesamte Laufzeit konstant, Faktoren wie Anzahlung, Vertragslaufzeit, Höhe der Monatsrate und die Art der Begleichung einer Schluss- oder Zielrate sind individuell vereinbar.
Neben Leasing und Kauf steht Fuhrparkverantwortlichen außerdem noch die Miete zur Verfügung. Bei dieser Finanzierungsmöglichkeit haben sie die Wahl zwischen Langzeit- und Kurzzeitmiete und Auto-Abo. Die Miete ist flexibel und ohne dauerhafte Vertragsbindung einsetzbar. Der große Vorteil für Fuhrparkverantwortliche besteht darin, dass sie relativ schnell auf einen veränderten Mobilitätsbedarf reagieren können – zum Beispiel dann, wenn ein Dienstfahrzeug aufgrund eines Unfalls für längere Zeit ausfällt oder wenn Mitarbeitenden in der Probezeit ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt werden soll. Je nach Anbieter variieren die Leistungen, die im Rahmen der Miete angeboten werden. Bestandteile können beispielsweise Überführungskosten, Versicherungsschutz, Kfz-Steuer, Rundfunkbeitrag („GEZ-Gebühr“) und ein Reifenpaket sein. In der Regel tritt das Unternehmen bei einem Mietvertrag als Mieter auf. Das bedeutet, es ist während der Mietdauer für das Fahrzeug und das Handeln der Nutzenden verantwortlich. Somit haftet das Unternehmen für Schäden am Fahrzeug, die über die normale Nutzung hinaus entstehen. Während man bei der Langzeitmiete in der Regel nur die Fahrzeugklasse wählen kann, bekommen Fuhrparkverantwortliche bei einem Auto-Abo das Fahrzeug, das sie buchen – Marke, Modell oder Motorisierung sind meist frei wählbar. Hinsichtlich Laufleistung und Laufzeit ist das Auto-Abo meist deutlich flexibler, die Langzeitmiete ist in der Regel mit einer festen Laufzeit verbunden.
Für den Kauffuhrpark spricht vor allem die hohe Flexibilität. Wenn das Unternehmen ausreichende Liquidität hat und keine anderen Investitionen anstehen, dann kann es durchaus Sinn machen, zu kaufen. Die Risiken liegen bei der Aussteuerung, also der Vermarktung, wenn die Nutzung beendet werden soll. Der Verkauf kann länger dauern und weniger Erlös bringen, als eingeplant und kalkuliert. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel von steuerlichen Subventionen (wie zum Beispiel bei Elektrofahrzeugen), Skandalen (Beispiel Dieselfahrzeuge), schwankender Nachfrage oder Rabattaktionen der Hersteller. Und der Wert des Fahrzeugs muss in der Bilanz aktiviert werden.
Wer eine hohe Planungssicherheit, Bilanzneutralität und zusätzliche Serviceleistungen für wichtiger erachtet, für den ist Leasing meist die bessere Wahl. Außerdem verursachen ältere Fahrzeuge oft höhere Werkstattkosten und Ausfallzeiten. Leasingfahrzeuge sind dagegen in der Regel neu und nach der Erstzulassung drei Jahre im Einsatz, bevor sie wieder durch einen Neuwagen ersetzt werden. Doch Leasing kann für den Kunden teurer werden als gedacht, wenn der Restwert beispielsweise nicht realistisch kalkuliert wurde oder unerwartete Nachzahlungen wegen Schäden bei der Rückgabe fällig werden. Denn dafür ist der Leasingnehmer voll verantwortlich.
Zwei Drittel aller Unternehmen haben Leasing schon einmal genutzt. Sechs Gründe, warum die Finanzierungsalternative für Fuhrparks nach wie vor beliebt ist.