Die CSRD verpflichtet viele Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wer betroffen ist, ab wann die Pflicht gilt und welche Rolle Fuhrparks spielen.
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verschärft die EU ihre Regeln für Nachhaltigkeitsberichte deutlich. Künftig müssen viele Betriebe detaillierte Angaben zu CO₂-Emissionen, Lieferketten oder Mobilität offenlegen. Dazu zählen auch Geschäftsreisen, Dienstwagenflotten und der Energieverbrauch im Fuhrpark – Themen, die Fuhrparkmanager direkt betreffen. Allerdings startet die Berichtspflicht nicht für alle gleichzeitig, sondern wird schrittweise eingeführt.
Die CSRD ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die Unternehmen verpflichtet, standardisiert über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten. Gemeint sind Maßnahmen, mit denen Unternehmen ihre Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung steuern und verbessern. Die Richtlinie orientiert sich an den ESG-Kriterien Environmental, Social und Governance (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung).
Das Ziel der CSRD ist, Nachhaltigkeitsinformationen ähnlich transparent zu machen wie Finanzberichte. Geschäftspartner, Kunden, Investoren und weitere Stakeholder sollen dadurch einfacher beurteilen können, wie nachhaltig ein Unternehmen tatsächlich wirtschaftet.
Die Richtlinie ersetzt und erweitert die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Sie verpflichtet insbesondere große Unternehmen von öffentlichem Interesse. Dazu zählen börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitern. Rund 11.000 Unternehmen in der EU sind davon betroffen. Mit der CSRD könnten laut Schätzungen der EU-Kommission 50.000 Unternehmen berichtspflichtig werden. Damit würde sich die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen in Europa deutlich erhöhen.
Die Richtlinie der EU verfolgt mehrere Ziele: Sie will Nachhaltigkeitsdaten zwischen Unternehmen vergleichbarer machen, Investitionen in klimafreundliche Geschäftsmodelle lenken und gleichzeitig mehr Transparenz schaffen. So sollen die EU-Klimaziele unterstützt werden.
Unternehmen müssen künftig nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten. Dazu gehören Angaben zu CO₂-Emissionen, Energieverbrauch, Mobilität und Transport, aber auch zu Arbeitsbedingungen, Lieferketten und Fragen der Unternehmensführung. Für Flottenbetreiber bedeutet diese Nachhaltigkeitsberichterstattung oft einen großen organisatorischen Aufwand, da Daten zu Dienstreisen oder Energieverbrauch erstmals erfasst werden müssen.
Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird in der EU schrittweise eingeführt. Sicher betroffen ist zunächst eine erste Gruppe großer Unternehmen.
Nach dem aktuellen deutschen Gesetzentwurf unterliegen zunächst große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungen mit mehr als 1.000 Beschäftigten der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese Unternehmen müssen erstmals 2026 einen Nachhaltigkeitsbericht über das Geschäftsjahr 2025 veröffentlichen.
Nach der ursprünglichen CSRD-Richtlinie sollte die Berichtspflicht anschließend auf weitere große Unternehmen ausgeweitet werden. Betroffen wären Unternehmen gewesen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
Diese Unternehmen hätten nach dem ursprünglichen Zeitplan ab dem Geschäftsjahr 2025 berichten und 2026 erstmals einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen.
Die EU hat den Zeitplan inzwischen angepasst. Die sogenannte „Stop-the-Clock“-Richtlinie von 2025 verschiebt die Einführung der Berichtspflichten um zwei Jahre. Somit kommt die Berichtspflicht für Unternehmen mit den genannten Kriterien erst im Jahr 2027.
Außerdem diskutiert die EU derzeit weitere Änderungen, die den Kreis der Berichtspflichtigen verkleinern und die Vorgaben vereinfachen sollen.
Nicht nur die Geschäftsführung oder ESG-Abteilungen sind an der Nachhaltigkeitsberichterstattung beteiligt. Auch Fuhrpark- und Mobilitätsverantwortliche liefern wichtige Daten. Gefordert sind unter anderem Angaben zu:
In vielen Unternehmen müssen diese Emissionsdaten erstmals systematisch erfasst werden. Dadurch entstehen neue Aufgaben für Fuhrparkmanager und sie müssen künftig:
Damit spielen Themen wie Fuhrpark, Dienstreisen, Mobilitätsdaten und Ladeinfrastruktur eine größere Rolle in der Klimastrategie vieler Unternehmen.
Auch Unternehmen, die nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, können von der CSRD betroffen sein. Denn viele große Unternehmen verlangen künftig Daten von ihren Lieferanten und Dienstleistern. Wer Teil der Lieferkette eines berichtspflichtigen Unternehmens ist, muss ESG-Informationen bereitstellen.
Der Grund dafür ist, dass Unternehmen für ihren Nachhaltigkeitsbericht auch Emissionen und Auswirkungen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette berücksichtigen müssen, die sogenannten Scope-3-Emissionen. Dazu zählen Daten zum Energieverbrauch, Transport oder zu eingesetzten Materialien bei Zulieferern. Das betrifft etwa:
Auch Betriebe, die eigentlich nicht unter die Kriterien für die CSRD fallen, müssen sich also mit den Berichtspflichten befassen.
Die CSRD ist Teil des europäischen Green Deals, der dafür sorgen soll, dass Europa bis 2050 klimaneutral wird. Entwickelt wurde die CSRD, um die Klimaziele der EU zu unterstützen und Investitionen gezielter in nachhaltige Unternehmen und Projekte zu lenken.
Die EU-Kommission hat den Vorschlag zur CSRD im Jahr 2021 vorgelegt und in finaler Fassung im November 2022 veröffentlicht. Die vorangegangene NFRD wurde bereits 2014 eingeführt und war die erste Initiative, große Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verpflichten. Damals waren die Anforderungen allerdings noch weniger spezifisch und es gab keine standardisierten Berichtsvorgaben.
Mit der CSRD wurde dann nicht nur der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen von etwa 11.000 auf 50.000 erweitert, sondern auch inhaltlich die Basis für einen umfassenden und vergleichbaren Bericht geschaffen.