Firmenwagen lohnen sich nicht immer, denn Bruttogehalt, Pendelstrecke, Steuerklasse und geldwerter Vorteil beeinflussen die tatsächlichen Kosten.
Von Farina Fontaine
Wie berechne ich mein Gehalt mit einem Firmenwagen und lohnt sich dieses Modell überhaupt? Diese Fragen stellen sich nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Fuhrparkverantwortliche, Mobilitätsmanager, HR-Abteilungen und Geschäftsführungen, die Firmenfahrzeuge als Vergütungsinstrument einsetzen.
Dabei ist ein Firmenwagen nicht einfach nur ein Gehaltsbestandteil. Er ist ein steuerlich komplexes Konstrukt, das je nach individueller Nutzung, Steuerklasse und Preis des Fahrzeugs unterschiedliche Auswirkungen auf das Gehalt hat. In vielen Unternehmen wird ein Firmenwagen als Benefit betrachtet, doch ist er das wirklich?
Wer von seinem Arbeitgeber ein Auto gestellt bekommt und dieses auch privat nutzen darf, muss diesen Vorteil monatlich versteuern. Die gängigste Methode dafür ist die sogenannte 1-Prozent-Regelung. Sie besagt, dass monatlich 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden. Somit erhöht sich das monatliche Bruttogehalt auf dem Papier um 1 Prozent des Fahrzeugpreises. Zusätzlich wird auch der Arbeitsweg versteuert: Für jeden Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz werden monatlich 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt.
Wird die private Nutzung nicht pauschal mit der 1-Prozent-Methode, sondern über ein Fahrtenbuch nachgewiesen, wird nur der tatsächlich privat gefahrene Anteil versteuert. Das lohnt sich aber nur, wenn das Auto überwiegend dienstlich genutzt wird, und erfordert eine lückenlose Dokumentation.
Für Fuhrparkverantwortliche und für Mitarbeiter stellt sich die Frage, welche Fahrzeugklassen bei welchen Gehaltsstufen sinnvoll und wirtschaftlich sind. Die Unternehmens- und Personalberatung Kienbaum gibt die Schwelle, ab der sich ein Firmenwagen rechnet, mit 50.000 Euro Bruttojahresgehalt an. Das ist aber als grober Richtwert zu sehen, denn es gibt nicht die eine pauschale Gehaltsgrenze, ab der sich ein Firmenwagen lohnt oder nicht.
Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Fahrzeugpreis, Steuerlast sowie dem Vergleich mit den tatsächlichen Mobilitätskosten. Als Faustregel gilt jedoch: Je höher das Bruttoeinkommen ist, desto günstiger wird der Firmenwagen relativ betrachtet.
Doch es bleibt dabei: Letztlich ist ein Firmenwagen immer eine individuelle Rechenaufgabe. Entscheidend ist:
Ob sich das Auto mehr lohnt als eine Gehaltserhöhung oder Bonuszahlung muss dabei individuell betrachtet werden.
Viele Fuhrparkverantwortliche und HR-Manager fragen sich, ob ein Dienstwagen als Incentive sinnvoller ist als eine Erhöhung des Bruttolohns. Auch wenn immer der Einzelfall betrachtet werden muss, so gibt es Situationen, in denen ein Firmenwagen für Arbeitnehmer die bessere Wahl ist.
Der Firmenwagen punktet bei Arbeitnehmern, wenn:
Punkte für die Gehaltserhöhung gibt es, wenn:
Ein weiterer Vorteil einer Gehaltserhöhung ist, dass das Gehalt frei verfügbar und nicht an ein Fahrzeug gebunden ist. Außerdem erhöht mehr Bruttogehalt auch die Sozialleistungen wie Rentenversicherung oder Krankengeld.
Die Entscheidung für ein Elektrofahrzeug statt eines Verbrenners kann sich hinsichtlich der Versteuerung besonders lohnen. Während Plug-in-Hybride mit 0,5 Prozent des Listenpreises versteuert werden, sind es bei reinen E-Autos unter 100.000 Euro Listenpreis sogar nur 0,25 Prozent. Bei einem Listenpreis von 50.000 Euro müssen bei einem reinen Elektroauto also nur 125 Euro statt 500 Euro als geldwerter Vorteil auf das Bruttogehalt aufgeschlagen werden. Elektroautos über 100.000 Euro werden ebenfalls mit 0,5 Prozent versteuert. Auch die Entfernungskilometer sind bei Elektrofahrzeugen niedriger. Statt 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer werden bei reinen Elektrofahrzeugen lediglich 0,0075 Prozent angesetzt.
Das schmälert die steuerliche Mehrbelastung für Arbeitnehmer erheblich und macht das Firmenfahrzeug noch attraktiver. Für den Fuhrpark eines Unternehmens sind Elektrofahrzeuge außerdem gut für die CO₂-Bilanz und somit für das Firmenimage. Darüber hinaus gibt es für die Unternehmen attraktive steuerliche Bedingungen für die Abschreibung der Anschaffungskosten sowie für die Befreiung von der Kfz-Steuer.
In bestimmten Konstellationen wird der Dienstwagen zur Kostenfalle, zum Beispiel wenn ein teures Fahrzeug auf ein mittleres Einkommen trifft. So werden beispielsweise bei einem Verbrenner-Fahrzeug mit Listenpreis 80.000 Euro 800 Euro geldwerter Vorteil versteuert. Hinzu kommt noch die Pendelstrecke. Bei mittleren Einkommen ist das eine erhebliche Steuermehrbelastung, die das Netto auffrisst.
Auch bei langen Fahrstrecken steigt die Steuerbelastung. Bei einem Auto für 40.000 Euro und einer Pendelstrecke von 60 Kilometern kommen zusätzlich zu den 1 Prozent des Fahrzeugpreises noch 720 Euro geldwerter Vorteil für den Arbeitsweg hinzu.
Hier können Arbeitnehmer jedoch optimieren, in dem nur die tatsächlichen Fahrten zur Arbeitsstätte gewertet werden und Home-Office-Tage aus der Berechnung rausfallen. Dafür müssen Arbeitnehmer dann in der Regel ein Fahrtenbuch führen, um ihre Arbeitstage nachzuweisen.
Aus der Arbeitgeberperspektive kann die Überlassung eines Firmenfahrzeugs an Arbeitnehmer günstiger sein als eine Gehaltserhöhung. Schließlich sind die Kosten für das Auto als Betriebsausgabe absetzbar und im Unterschied zur Gehaltserhöhung fallen darauf nicht auch noch Sozialversicherungsbeiträge an.
Besonders relevant ist die Kalkulation im Kontext von Elektromobilität: Für die Firmen bedeutet die Umstellung auf eine emissionsarme Flotte einen Mehrwert hinsichtlich der ESG-Anforderungen sowie ihrem Status als attraktiver Arbeitgeber. Für Mitarbeiter bieten Elektrofahrzeuge gleichzeitig attraktive Nettobedingungen, wodurch sich hier häufig eine Win-Win-Situation ergibt.
Viele Unternehmen haben eine Car-Policy, in der festgelegt ist, welcher Mitarbeiter im Unternehmen welches Firmenfahrzeug nutzen kann. So erhalten leitende Angestellte häufig höherwertige Fahrzeuge als ihre Mitarbeiter. Ob die Nutzung des Autos auch für Familienmitglieder der Mitarbeiter möglich sind oder die Treibstoffkosten auch für private Fahrten übernommen werden, ist üblicherweise ebenfalls in der Car-Policy festgelegt.
Für Fuhrparkverantwortliche ist es meist zu kurz gegriffen, eine pauschale Empfehlung für einen bestimmten Firmenwagen auszusprechen. Sowohl die firmeneigene Car-Policy als auch die Lebenssituation des Arbeitnehmers hat Einfluss darauf, welches Auto am besten zu ihm passt.