Ab Juli 2026 sind smarte Tachografen auch in leichten Nutzfahrzeugen Pflicht, sofern sie für bestimmte Zwecke verwendet werden. Was Flottenmanager jetzt wissen müssen.
Ab dem 1. Juli 2026 wird die Tachografenpflicht in Europa ausgeweitet: Künftig müssen auch leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation (G2V2) ausgestattet sein – sofern sie im internationalen Güterverkehr oder in der Kabotage eingesetzt werden. Für Flottenbetreiber bedeutet das: rechtzeitig planen, Fahrzeuge ausrüsten und interne Prozesse anpassen.
Die neue Vorschrift ist Teil des EU-Mobilitätspakets I, das 2020 beschlossen wurde. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen im Transportgewerbe zu verbessern, Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen und einen fairen Wettbewerb zu schaffen. Bereits seit August 2023 sind neu zugelassene Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen mit einem Smart Tachograf verpflichtend ausgestattet. Die nächste Stufe betrifft nun auch kleinere Transporter und Vans.
Die Pflicht gilt für alle leichten Nutzfahrzeuge (2,5–3,5 t), die im grenzüberschreitenden Gütertransport oder in der Kabotage eingesetzt werden. Nicht betroffen sind:
Ab Juli 2026 muss ein intelligenter Fahrtenschreiber der zweiten Generation verbaut sein. Er zeichnet nicht nur Lenk- und Ruhezeiten auf, sondern auch:
Außerdem erlaubt das System Fernabfragen durch Kontrollbehörden. Über eine Bluetooth-Schnittstelle lassen sich die Geräte zudem per Smartphone oder Tablet ansteuern.
Der Einbau darf ausschließlich durch zertifizierte Fachwerkstätten erfolgen. Diese kalibrieren das System und aktivieren die sogenannte Unternehmenssperre. Für Flottenbetreiber bedeutet das:
Mit digitalen Plattformen lassen sich Tachografendaten automatisiert auswerten und exportieren. In Kombination mit manchen Telematikgeräten werden die Daten sogar in Echtzeit übertragen – ohne zusätzlichen Werkstattaufenthalt. Das spart Verwaltungsaufwand und erleichtert die rechtssichere Dokumentation.
Trotz der zusätzlichen Pflichten bietet die neue Tachografengeneration auch Chancen: