Die EU plant eine eigene Fahrzeugkategorie für kleine Elektroautos. Die M1E‑Klasse soll Entwicklungskosten senken, Preise drücken und die Produktion in Europa stärken.
Die EU‑Kommission will mit der neuen M1E‑Klasse das seit Jahren schrumpfende Segment günstiger Kleinwagen wiederbeleben. Geplant ist eine Unterkategorie innerhalb der bestehenden Pkw‑Klasse M1, die gezielt auf kleine, rein batterieelektrische Fahrzeuge zugeschnitten ist.
Die neue Klasse definiert klare technische Kriterien. Fahrzeuge dürfen demnach maximal 4,20 Meter lang sein und müssen über einen reinen Elektroantrieb verfügen. Hybrid- oder Verbrennerkonzepte sind ausgeschlossen. Gleichzeitig müssen die Modelle die vollständigen Sicherheitsanforderungen für Pkw erfüllen sowie die Euro‑7‑Norm einhalten.
Eine feste Gewichtsgrenze ist nicht vorgesehen. Allerdings entsteht ein indirekter Anreiz für Leichtbau: Geringeres Gewicht verbessert Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit im preissensiblen Segment.
Das Konzept ist Teil eines umfassenderen Gesetzgebungsvorhabens der EU. Ziel ist es, wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Produktion kleiner Elektroautos wieder attraktiv machen, nachdem steigende regulatorische Anforderungen dieses Segment in den vergangenen Jahren zunehmend unprofitabel gemacht hatten. Die Folge: Modelle wie der Ford Fiesta oder der VW Up wurden aus dem Programm genommen.
Ein zentrales Instrument ist ein regulatorisches „freeze“. Für zehn Jahre nach Typgenehmigung müssen M1E‑Fahrzeuge nicht an neue Vorschriften für Assistenzsysteme angepasst werden. Das soll die Entwicklungskosten senken und die Planungssicherheit erhöhen.
Hinzu kommt ein sogenanntes Super‑Credit‑System. Fahrzeuge dieser Klasse werden bei der Berechnung der CO₂‑Flottenziele mit dem Faktor 1,3 angerechnet. Für Hersteller bedeutet das: Jeder verkaufte Kleinwagen verbessert die Flottenbilanz überproportional und reduziert das Risiko hoher Strafzahlungen.
Das Geschäftsmodell basiert damit weniger auf der Marge pro Fahrzeug als auf den eingesparten Strafzahlungen auf Konzernebene. Hersteller könnten so Elektroautos zu Preisen um 15.000 Euro anbieten und dennoch wirtschaftlich arbeiten.
Die Vorteile der M1E‑Klasse sind an die Produktion innerhalb der Europäischen Union gekoppelt. Damit verfolgt die EU industriepolitische Ziele und will verhindern, dass vor allem importierte Fahrzeuge aus China von den Regelungen profitieren.
Ab 2027 sollen zudem Ursprungsregeln greifen. Mindestens 50 bis 60 Prozent der Wertschöpfung – einschließlich der Batteriezellen – müssen in der EU oder in Ländern mit entsprechenden Handelsabkommen erfolgen.
Mehrere Modelle erfüllen bereits zentrale Kriterien der geplanten Klasse, darunter
Andere Fahrzeuge wie der Dacia Spring, der Hyundai Inster oder die elektrischen Mini‑Modelle bleiben außen vor, da sie nicht in der EU produziert werden oder die Längenvorgabe überschreiten.
In Deutschland sollen M1E‑Fahrzeuge von bestehenden Förderinstrumenten profitieren. Für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026 ist eine sozial gestaffelte Kaufprämie vorgesehen. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 45.000 Euro erhalten bis zu 5.000 Euro, bei mindestens zwei Kindern bis zu 6.000 Euro.
Zusätzlich gilt eine zehnjährige Befreiung von der Kfz‑Steuer für reine Elektrofahrzeuge, gefolgt von einer dauerhaften Ermäßigung um 50 Prozent. Für Dienstwagen wird der geldwerte Vorteil mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt. Das Laden beim Arbeitgeber bleibt steuerfrei.
Weitere finanzielle Effekte ergeben sich durch die THG‑Prämie. Für 2026 werden Einnahmen von etwa 165 bis 215 Euro pro Fahrzeug erwartet.
Mit der einheitlichen Fahrzeugklasse erhalten Kommunen die Möglichkeit, gezielt lokale Vorteile für M1E‑Fahrzeuge einzuführen. Diskutiert werden Maßnahmen wie vergünstigtes Parken, Zugang zu Busspuren oder reduzierte City‑Mauten.
Allerdings könnten solche Privilegien nur zögerlich umgesetzt werden, da viele Städte den Autoverkehr insgesamt reduzieren wollen. Wahrscheinlicher erscheint, dass Einschränkungen für größere Fahrzeuge gelten, während kompakte Elektro‑Kleinwagen ausgenommen bleiben.
Aufgrund ihrer vollständigen Sicherheitsausstattung könnten M1E‑Fahrzeuge zudem günstiger in der Kfz‑Versicherung eingestuft werden als größere Elektroautos.
Ein häufig genanntes Vorbild sind die japanischen Kei‑Cars. Diese unterliegen strikten Begrenzungen bei Größe und Leistung und profitieren von steuerlichen Vorteilen. Sie machen mehr als ein Drittel aller Neuzulassungen in Japan aus.
Die EU verfolgt jedoch einen anderen Ansatz. Im Gegensatz zu Japan bleiben die Sicherheitsanforderungen in Europa vollständig erhalten, und die Klasse ist ausschließlich auf Elektrofahrzeuge beschränkt. Ein bewusst niedrigeres Sicherheitsniveau, wie es bei stark vereinfachten Fahrzeugkonzepten denkbar wäre, wird ausgeschlossen.
An dem Konzept gibt es mehrere Kritikpunkte:
Die formelle Verabschiedung der Regelungen wird in diesem Jahr erwartet. Die neuen Typgenehmigungsvorschriften sollen Anfang 2027 in Kraft treten. Hersteller entwickeln bereits auf Basis der geplanten Vorgaben.
Ob die neue Klasse das Segment günstiger Elektroautos nachhaltig belebt, hängt von der tatsächlichen Preisentwicklung, der Umsetzung der Förderinstrumente und der Marktakzeptanz ab. (sp-x)