Ein BVG-Urteil beendet mehrjährigen Rechtsstreit durch die Instanzen und gibt Klägern Recht, räumt aber Behörden weiterhin großen Ermessensspielraum ein.
Nach einem jetzt verkündeten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig (AZ. BVerwG 3 C 5.23) können Anwohner künftig von den Behörden verlangen, dass diese gegen das gewohnheitsmäßig geduldete und eigentlich verbotswidrige Parken von Autos auf Gehwegen vorgehen. Damit hat ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der Stadt Bremen und fünf Anwohnern ein vorläufiges Ende gefunden. Die fünf Kläger, allesamt Anwohner von betroffenen Straßen in Bremen, hatten bereits in mehreren Instanzen gegen die von den Bremer Behörden seit Jahrzehnten geduldete und eigentlich rechtswidrige Parkpraxis geklagt. Mit ihrer Klage vor dem BVG wollten sie ein konkretes Handeln der Behörden erzwingen. Wie schon im vorangegangenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen wurde die Rechtmäßigkeit ihres Anliegens bestätigt, den Behörden aber weiterhin ein großer Ermessensspielraum bei der Umsetzung eingeräumt.
Und nun? Ob sich tatsächlich in der Praxis etwas grundsätzlich ändern wird, bleibt strittig. Laut Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts können Anwohner einen räumlich begrenzten Anspruch geltend machen, wenn die bestimmungsgemäße Nutzung des Gehwegs erheblich beeinträchtigt wird. Damit ist aber auch klar, dass es in Bremen wie anderswo kein schnelles, generelles und flächendeckendes Verbot des Gehwegparkens geben wird. Die Bremer Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Özlem Ünsal, sieht sich durch das neue Urteil darin bestätigt, ihr ganzheitliches konzeptionelles Vorgehen gegen das Falschparken mit einer Priorisierung von am stärksten belasteten Quartieren weiter umzusetzen. (SP-X/MN)