Autofahrer müssen selbst überwachen, ob ihre Geschwindigkeit passt. Der Tempomat ist nur ein Hilfsmittel.
Ein Tempomat mit Verkehrszeichenerkennung ist als Assistenzsystem im Fahrzeug praktisch. Er befreit aber nicht vor der Verantwortung für die eigene Geschwindigkeit. Das stellte das Oberlandesgericht Köln klar.
Ein Autofahrer war außerorts mit einer um 22 km/h überhöhten Geschwindigkeit in eine Radarkontrolle geraten. Gegen das Bußgeld von 100 Euro hatte der Mann Einspruch erhoben.
Sein Argument: Die Messung müsse falsch sein, denn in seinem Auto sei eine automatische Geschwindigkeitsregelung aktiviert gewesen sei, die beim Erkennen eines Tempolimit-Schildes automatisch abbremse.
Die Richter folgten ihm nicht: Es sei allgemein anerkannt, dass derartige Systeme lediglich Hilfsmittel darstellten. Der Autofahrer sei jederzeit verpflichtet, selber zu überwachen, ob seine Fahrweise den Verkehrsregeln entspreche. (Az.: III.1 Rbs 213/1) (SP-X/cr)