Ohne UVV-Prüfung und fundierte Einweisung steigt das Haftungsrisiko im Fuhrpark. Diese sechs Punkte müssen bei der Fahrzeugnutzung sichergestellt sein.
Der Werkzeugkoffer im Laderaum oder ungesicherte Ausrüstung im Transporter – Situationen, die in vielen gewerblich genutzten Fahrzeugen vorkommen, aber im Ernstfall schwere Folgen haben können. Um Risiken im Fuhrpark zu minimieren, ist laut DGUV Vorschrift 70 eine jährliche UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) durch einen Sachkundigen Pflicht. Die Verantwortung dafür liegt beim Arbeitgeber – und damit meist beim Fuhrparkmanagement.
„An vier von fünf Fahrzeugen, die vom Händler übernommen wurden, wurde keine UVV-Prüfung vorgenommen“, warnt Michael Schulz, Fuhrparkmanager der WSW Mobil, Wuppertal. Dabei ist die Prüfung nur ein Teil der Betriebssicherheit. Zusätzlich ist vor der ersten Nutzung – mindestens jedoch einmal im Jahr – eine nachvollziehbare Einweisung der Fahrerinnen und Fahrer erforderlich. Ein bloßes Unterschreiben reicht nicht, betont Schulz. Beim FORUM mobility & work führte er für die Teilnehmenden live eine Einweisung am Fahrzeug vor. Dabei wurde deutlich: Auf folgende sechs Punkte kommt es beim sicheren Nutzen des Fahrzeugs und bei der Einweisung an:
Bewegliche An- und Aufbauteile wie Türen, Motorhaube, Kofferraum- und Laderaumklappen müssen im geöffneten Zustand gesichert sein oder sich selbstständig sichern.
Jeder im Fahrzeug transportierte Gegenstand gilt als Ladung und ist entsprechend §21 StVO zu sichern. Auch loses Material im Innenraum muss z. B. mit Netzen oder Gurten gesichert sein. Der Einsatz der serienmäßigen Kofferraumabdeckung genügt dabei nicht. Dachträger müssen vor Fahrtantritt auf sicheren Sitz kontrolliert werden.
Handys, Tablets oder Navigationsgeräte an der Frontscheibe dürfen das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränken – sonst besteht Unfallgefahr. 75 Prozent der Frontscheibe müssen frei bleiben.
Wenn das Fahrzeug eine Anhängerkupplung hat, ist auf die Stütz- und Anhängelast zu achten. Ist sie unbekannt, sollte nichts angehängt werden.
Im Fahrzeuginnenraum muss eine Weste freizugänglich verfügbar sein. Die für die Mitfahrenden benötigten Westen können im Kofferraum mitgeführt werden. Es ist darauf zu achten, dass sie lichtgeschützt aufbewahrt werden.
Ein Fahrzeug ist nur dann betriebssicher, wenn es sowohl verkehrs- als auch arbeitssicher ist. Die Verkehrssicherheit wird mit der TÜV-Prüfung bestätigt. Die Arbeitssicherheit mit der UVV-Prüfung. Der Verantwortliche im Fuhrpark muss sicherstellen, dass die Fahrzeuge vor der Übergabe geprüft sind.
Ladekabel bei E-Fahrzeugen gelten als Betriebsmittel und müssen jährlich geprüft werden.
Sowohl die Dokumentation der Prüfung als auch die Einweisung müssen schriftlich festgehalten und bis zur nächsten Aktualisierung aufbewahrt werden.
Fehlt die UVV-Prüfung oder ist Ladung ungesichert, kann das zu Unfällen, hohen Strafen und Haftung führen. (red)