Versicherungsleistungen für Firmenfahrzeuge gelten grundsätzlich als Betriebseinnahmen. Doch was gilt, wenn die Versicherung privat abgeschlossen wurde?
Eigentlich ist die Lage nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs eindeutig - auch für Firmenwagen: Versicherungseinnahmen aus Betriebsvermögen sind Betriebseinnahmen. Doch was passiert, wenn der Wagen dem Betrieb gehört, die Versicherung aber privat vom Gatten abgeschlossen wird?
Der Fall: Ehemann schließt private Versicherung für Firmenwagen ab
Im Betriebsvermögen einer selbstständigen Handelsvertreterin befand sich ein betrieblich und privat genutztes Fahrzeug. Die Kfz-Haftpflichtprämie machte sie als Betriebsausgabe geltend. Die Kaskoversicherung hatte hingegen ihr Ehegatte abgeschlossen und bezahlt - weil er asl beamter einen günstigeren Tarif hatte. Nach einem selbst verschuldeten Unfall machte die Frau die von ihr gezahlten Reperaturkosten als Betriebsausgaben geltend. Später erstattete die Kaskoversicherung die Kosten dem Ehemann. Die Zahlung behielt der Gatte, die Frau gab sie daher nicht als Betriebseinnahmen an.
Das Urteil: Beim Betriebsvermögen gilt "ganz oder gar nicht"
Das Finanzgericht (FG) Nürnberg gab dem Finanzamt recht: Schadenersatz- oder Versicherungsleistungen, die ein Unternehmen als Ausgleich für einen Schaden an einem Firmen-Kfz im Betriebsvermögen vereinnahmt, sind stets Betriebseinnahmen. Dabei machten die Richter auch klar, wie Sonderfälle - wie zum Beispiel die teilweise private Nutzung und die private Versicherung - steuerlich zu behandeln sind:
von Jörg Wiebking
Foto: Claudia Becker