Der Fuhrpark spielt in der Buchführung eine wichtige Rolle. Wie wirken sich Kauf, Leasing oder Abschreibungen auf die Bilanz aus?
In vielen Unternehmen ist der Fuhrpark ein wichtiges Instrument, um den Geschäftsaktivitäten nachzukommen. Unternehmen investieren große Summen in ihren Fuhrpark, was ihn in der Buchhaltung zu einem relevanten Posten macht.
Je nach Beschaffungsform und wirtschaftlicher Zurechnung muss er in der Bilanz aufgeführt werden und beeinflusst grundsätzlich das Unternehmensvermögen, die Liquidität sowie wichtige Unternehmenskennzahlen. Doch wie genau wird der Fuhrpark in der Buchführung behandelt und wo steht der Fuhrpark in der Bilanz?
Der Fuhrpark umfasst alle Fahrzeuge eines Unternehmens, darunter Dienstwagen, Transporter, Lkws, aber auch sonstige Nutzfahrzeuge wie beispielsweise Gabelstapler. Entscheidend für die Buchführung ist, ob ein Fahrzeug im Fuhrpark gekauft wurde oder geleast ist.
Gekaufte Fahrzeuge, die dem Unternehmen gehören, zählen als bewegliche materielle Wirtschaftsgüter. Damit gehören die Fahrzeuge zu den Sachanlagen und somit zum Anlagevermögen. In der Bilanz wird der Fuhrpark auf der Aktivseite ausgewiesen. Aufgrund der Einordnung als bewegliches Vermögen, das materiell ist und sich über die Zeit abnutzt, werden die Fahrzeuge des Fuhrparks in der Bilanz abgeschrieben.
Falls Fahrzeuge in einem Unternehmen nicht zur betrieblichen Nutzung angeschafft werden, sondern weiterverkauft werden sollen, wie zum Beispiel bei Fahrzeughändlern, dann gehören diese zum Umlaufvermögen.
Grundsätzlich gilt: Anlagevermögen mit einer begrenzten Nutzungsdauer wird über die Zeit abgeschrieben. Auf Umlaufvermögen trifft das nur in bestimmten Fällen zu.
Der Fuhrpark zählt nicht als Eigenkapital, da Fahrzeuge Vermögensgegenstände sind und somit auf die Aktivseite der Bilanz gehören. Eigenkapital hingegen steht auf der Passivseite. Für das Fuhrparkmanagement und die Buchhaltung ist diese Unterscheidung wichtig, da durch einen wachsenden Fuhrpark auch das Anlagevermögen erhöht wird. Auch die Bilanzsumme des Unternehmens kann dadurch steigen, was jedoch von der Finanzierung der Fahrzeuge abhängt.
Am Ende jedes Geschäftsjahrs wird der Wert des Fuhrparks in der Bilanz ausgewiesen. Der dort ausgewiesene Wert wird unter anderem durch Fahrzeugzugänge und -abgänge sowie durch Abschreibungen beeinflusst.
Beim Kauf eines Fahrzeugs wird dieses als Vermögensgegenstand im Anlagevermögen auf der Aktivseite der Bilanz erfasst. Bei einem Kauf aus eigenen Mitteln handelt es sich um einen sogenannten Aktivtausch: Das Unternehmen tauscht liquide Mittel gegen einen materiellen Vermögenswert. Die Bilanzsumme verändert sich dadurch grundsätzlich nicht.
Zu den Kosten der Anschaffung, die verbucht werden, zählen auch die Anschaffungsnebenkosten. Das meint Kosten, die anfallen, um das Auto betriebsbereit zu machen. Beispiele dafür sind der Transport des Fahrzeugs vom Händler an den Unternehmensstandort oder Gebühren für die Fahrzeuganmeldung.
Für geleaste und finanzierte Fahrzeuge gelten andere Regeln als für einen direkten Kauf.
Beim Leasing gibt es zwei Varianten, wie ein Fahrzeug in der Buchführung behandelt werden sollte:
Letztlich entscheidet die genaue Vertragsgestaltung, wem das Fahrzeug wirtschaftlich zugerechnet werden muss.
Wird ein Fahrzeugkauf durch einen Kredit finanziert, gehört es zum Anlagevermögen und steht auf der Aktivseite. Der noch offene Kreditbetrag wird dann auf der Passivseite als Verbindlichkeit ausgewiesen. Die Zinsen sind ein laufender Aufwand und die Tilgungen reduzieren die Kredithöhe. Bei einer Finanzierung werden die Zahlungen über einen längeren Zeitraum verteilt, was einerseits die Liquidität schont, andererseits aber Finanzierungskosten mit sich bringt.
Fahrzeuge können einem Unternehmen zwar denselben Nutzen bringen, wirken sich in der Buchhaltung auf Liquidität und Bilanz aber gänzlich anders aus, je nachdem ob sie gekauft, geleast oder finanziert werden.
Neben der Anschaffung der Fahrzeuge entstehen im Fuhrpark auch laufende Kosten wie Kraftstoff oder Strom, Reparaturen, Versicherungen, Steuern und die Fuhrparkverwaltung. Diese Kosten zählen grundsätzlich nicht zum Anlagevermögen, sondern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Dadurch mindern sie das Jahresergebnis und wirken sich somit auch auf das Eigenkapital des Unternehmens aus.
Fahrzeuge verlieren durch ihr Alter und die Nutzung an Wert. Dieser Wertverlust kann abgeschrieben werden, was die Anschaffungskosten buchhalterisch auf mehrere Geschäftsjahre verteilt. Durch die Abschreibung sinkt der Buchwert eines Fahrzeugs mit jedem Jahr. Die Abschreibung wird als Aufwand verbucht und verringert so den Gewinn des Unternehmens.
Um zu wissen, wie die jährliche Abschreibung der Fahrzeuge erfolgt, kann die AfA-Tabelle (AfA = Absetzung für Abnutzung) hinzugezogen werden. Sie ist nicht rechtlich bindend, gibt aber eine Hilfestellung, zum Beispiel, dass Pkw über sechs Jahre abgeschrieben werden können und Lkw über neun Jahre. Die Abschreibung sollte immer auf Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgen. Wichtig: Wird ein Fahrzeug unterjährig gekauft, muss es bei der linearen Abschreibung auch anteilig abgeschrieben werden.
Wenn ein Fahrzeug jedes Jahr linear über mehrere Jahre abgeschrieben wird, wird jedes Jahr das Ergebnis gemindert, ohne dass erneut Geld für eine Anschaffung eingesetzt wird. Die Liquidität des Unternehmens hat sich bereits bei der Bezahlung des Fahrzeugs verringert.
Wird ein Fahrzeug verkauft, dann muss auch das buchhalterisch erfasst werden. Zunächst wird es aus dem Anlagevermögen auf der Aktivseite ausgebucht. Ist der Erlös aus dem Verkauf höher als der aktuelle Buchwert des Fahrzeugs, dann bedeutet das für das Unternehmen einen Gewinn. Ist der Erlös niedriger als der Buchwert, entsteht ein Verlust. Gewinn oder Verlust werden in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend berücksichtigt und beeinflussen dadurch das Jahresergebnis des Unternehmens.
Ein Firmenwagen mit Anschaffungskosten in Höhe von 42.000 Euro kann über sechs Jahre abgeschrieben werden. Das heißt, es werden pro vollem Jahr 7.000 Euro in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht, wodurch der steuerpflichtige Gewinn des Unternehmens gemindert wird. Bei einer unterjährigen Anschaffung muss die Abschreibung anteilig erfolgen.
Je nachdem, ob Fahrzeuge gekauft, geleast oder finanziert werden, verändern sich unternehmerische Kennzahlen wie die Eigenkapitalquote oder die Bilanzsumme.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, kann auch die degressive Abschreibung genutzt werden. Damit können in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge für die Steuer berücksichtigt werden. Der Abschreibungssatz darf dabei höchstens das Dreifache des AfA-Satzes für lineare Abschreibungen und maximal 30 Prozent betragen.
Für betrieblich genutzte E-Autos, die zum Betriebsvermögen gehören und nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, ist eine besondere degressive Abschreibung möglich: 75 Prozent im Anschaffungsjahr, 10 Prozent im zweiten Jahr, 5 Prozent im dritten und vierten Jahr, 3 Prozent im fünften Jahr und 2 Prozent im sechsten Jahr. Dadurch kann ein großer Teil der Anschaffungskosten besonders im ersten Jahr steuerlich berücksichtigt werden.
Welches Konto für die Verbuchung des Fuhrparks verwendet wird, hängt davon ab, welches Buchhaltungssystem und welchen Kontenrahmen ein Unternehmen verwendet. Fahrzeuge des Anlagevermögens sollten auf einem Anlagenkonto erfasst werden, welches als Fuhrparkkonto dient.
Viele Unternehmen in Deutschland arbeiten mit Standardkontenrahmen, die von der Softwarefirma DATEV entwickelt wurden. Zu den in Deutschland häufig verwendeten DATEV-Standardkontenrahmen gehören SKR 03 und SKR 04. Für Lkw und Pkw können dann unterschiedliche Konten genutzt werden, um alle relevanten Ausgaben zu verbuchen. In vielen Unternehmen werden dafür beispielsweise die Konten 0320 (Pkw) und 0350 (Lkw) im SKR 03 und 0520 für Pkw sowie 0540 für Lkw im SKR 04 genutzt.
Dennoch arbeitet nicht jedes Unternehmen mit den Standardkontenrahmen von DATEV. Wichtig ist, dass die Anschaffung eines Fahrzeugs, das als Anlagevermögen gilt, von den laufenden Kosten getrennt wird. Verschiedene Konten helfen dabei, zum Beispiel für Kraftstoff oder Strom, für Versicherungen oder für Leasingraten.
Ob ein Auto gekauft, geleast oder finanziert wird, beeinflusst die Liquidität des Unternehmens. So fließt bei einem direkten Kauf vergleichsweise viel Kapital ab. Dafür entfallen Leasing- oder Kreditraten im Laufe der Nutzungszeit und das Fahrzeug kann abgeschrieben werden.
Bei einer Kreditfinanzierung brauchen Unternehmen anfänglich weniger Liquidität, sondern die Zahlung wird inklusive Zinsen über eine vereinbarte Laufzeit verteilt. Die grundsätzlichen laufenden Verbindlichkeiten sind bei einer Finanzierung entsprechend erhöht.
Beim Leasing verhält es sich ähnlich und die Liquiditätsbelastung verteilt sich über die Vertragslaufzeit, allerdings mit dem Unterschied, dass das Fahrzeug zum Ende der Laufzeit wieder zurück an den Leasinggeber geht, falls nichts anderes vereinbart war. Für Mehrkilometer oder Schäden können außerdem bei Leasingende je nach Vertragsgestaltung noch zusätzliche Kosten entstehen. Im Unterschied zur Kreditfinanzierung hängt die genaue bilanzielle Behandlung stark davon ab, wie der Vertrag gestaltet wurde und wem das Fahrzeug wirtschaftlich zugerechnet wird.
Für Unternehmen lohnt es sich daher, schon bei der Beschaffung eines Fahrzeugs nicht nur auf die Kosten zu blicken, sondern auch die Auswirkungen auf Buchführung, Liquidität und Bilanz zu berücksichtigen. Welche Form der Beschaffung am besten geeignet ist, hängt dann stark von der finanziellen Situation und den konkreten Anforderungen des Unternehmens ab.