Johannes Kautenburger, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS.
Foto: KÜS
Johannes Kautenburger, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS.

EU-Führerschein

Für wen der Lappen in diesem Jahr zur Karte wird

Die EU hat einen einheitlichen Führerschein beschlossen, dessen Tausch-Ultimatum 2023 die Jahrgänge 1959 bis 1963 trifft.

„Führerscheine sollen künftig EU-weit einheitlich und zudem fälschungssicher sein. Darüber hinaus wird eine Datenbank mit allen Führerscheinen angelegt, um Missbrauch zu verhindern.“ sagt Johannes Kautenburger, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS. Zu diesem Zweck müssten die bis Ende 1998 ausgestellten rund 15 Millionen Papierführerscheine sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine bis Anfang 2033 gegen die aktuelle Version des Kartenführerscheins getauscht werden.

Bei grauen, rosafarbenen oder DDR-Führerscheinen sei das Tausch-Ultimatum vom Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers abhängig. Aktuell seien die Jahrgänge 1959 bis 1963 dran, die bis zum 19. Januar 2023 einen neuen Kartenführerschein benötigten. Ein Jahr mehr hätten die Jahrgänge 1965 bis 1970 Zeit.

Inhaber von Karten tauschen erst ab 2026

Für die bis 2013 ausgestellten Kartenführerscheine der ersten Generation starteten die Fristen erst 2026. Entscheidend sei dann das Ausstellungdatum, zunächst seien die Jahre 1999 bis 2001 dran. Wer nach dem Stichtag mit einem alten Führerschein angetroffen werde, begehe eine Ordnungswidrigkeit von 10 Euro.

Der Umtausch kostet rund 25 Euro, in vielen Gemeinden kann er online beantragt und dann auf dem Postweg abgewickelt werden. Rund vier Wochen Wartezeit sollten Antragssteller einplanen. Auch wer noch nicht umtauschen muss, kann den neuen Kartenführerschein beantragen. Das kann Vorteile wie etwa bei der Anmietung von Mietwagen online haben. Auch wer beispielsweise einen internationalen Führerschein beantragen will, benötigt den Kartenführerschein. (Dirk Schwarz/SP-X/dnr)

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