Wer gegen das Dieselfahrverbot verstößt, wird aller Wahrscheinlichkeit nach mit Strafen zwischen 20 und 80 Euro rechnen müssen. Dies ist zumindest das Ergebnis einer Einschätzung der Bundesregierung, die auf eine entsprechende Kleine Anfrage des Parlaments mit dem Hinweis auf die Bußgelder für die Missachtung von Streckenfahrverboten sowie bei unerlaubter Einfahrt in eine Umweltzone reagierte.
Im ersten Fall beträgt das Bußgeld für Pkw 20 Euro, im zweiten Fall 80 Euro. Die Angaben decken sich mit den wenigen bislang von den betroffenen Städten genannten Bußgeldern, Stuttgart etwa plant mit 80 Euro. Pläne für eine spezielle Bußgeldvorschrift im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog gibt es aktuell nicht. (AA/SP-X)