Bei Urlaubern schon seit Jahrzehnten extrem beliebt, hält jetzt eine Alles-Drin-Version auch in der Mobilitätsbranche Einzug. Motto: Elektrisch fahren, Steuern sparen. Dem Vernehmen nach seien Einsparungen gegenüber der regulären Brutto-Monatsrate für ein Auto-Abo von bis zu 50 Prozent möglich. Der Grund für den spürbaren Spareffekt: Autofahren im Gehaltsumwandlungs-Modell wird steuerlich gefördert.
Das Prinzip dabei sei recht einfach. Ein Teil des Gehaltsanspruchs werde in einen Sachbezug gewandelt, das zu versteuernde Einkommen um den Betrag der monatlichen Rate dementsprechend verringert. Laut Fleetpool ein Vorteil, vom dem beiden Seiten profitierten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Gegenzug entstehe durch die Überlassung des E-Autos ein geldwerter Vorteil, der zu versteuern sei.
Teil des Gehaltsanspruchs wird in Sachbezug gewandelt
Für Stromer bis zu maximal 60.000 Euro brutto sind das seit 2020 lediglich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises. Liegt der Anschaffungspreis des E-Autos darüber, werden 0,5 Prozent fällig. Hinzu komme die Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (0,03 Prozent oder 0,002 Prozent). Zudem könnten weitere Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählten unter anderem Parkplatzmiete, Ladekosten, Betriebsmittel (z. B. Frostschutz) oder die Autowäsche.
Der Aufwand für Fuhrparkmanager sei minimal, verspricht Fleetpool, da die Mitarbeiter die Fahrzeuge selbstständig über das Fleetpool-Shopsystem bestellten. Zudem seien Handling und Administration simpel, dank vollständig digitaler Abwicklung. Relevanten Daten samt steuerlicher Berechnung übertrage das neue Produkt automatisch über das HR-Tool des Partners Lofino an die Personalwirtschafts-Software der jeweiligen Firma. Das neue Angebot richte sich vor allem an große Unternehmen mit entsprechend vielen Beschäftigten, heißt es abschließend in der Fleetpool-Mitteilung. (MN)