Wer zunächst kurz durchatmet und nachdenkt, kommt vielleicht auf eine alternative Erklärung für das Fehlen des Autos. Sei es, dass man den Standort verwechselt. Oder sei es, dass das Auto im Halteverbot stand und daher abgeschleppt wurde. Im Zweifel lohnt ein entsprechender Anruf bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle.
Sofort Anzeige erstatten
Ist beides nicht der Fall, muss man so schnell wie möglich Anzeige erstatten. Das erledigt man schriftlich unter Vorlage des Fahrzeugscheins und des Personalausweises bei der Polizei.
Dabei sollten unbedingt korrekte Angaben zum Fahrzeug und auch zum Kilometerstand gemacht werden, sonst kann es später Probleme mit der Versicherung geben. Welche Gegenstände im gestohlenen Fahrzeug waren, wird ebenfalls notiert. Die Beamten stellen anschließend ein Protokoll aus, das bei der Versicherung eingereicht wird.
Versicherung informieren und Auto abmelden
Diebstahl ist von der Teilkasko-Versicherung gedeckt. Die Assekuranz sollte schnellstmöglich, spätestens aber binnen einer Woche nach dem Diebstahl, informiert werden. Außerdem muss der Halter das Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt abmelden, dazu braucht er die Fahrzeugpapiere und die polizeiliche Bestätigung über die Diebstahlsanzeige.
Damit der Schaden von der Versicherung reguliert werden kann, müssen die Fahrzeugpapiere, die Schlüssel sowie Kauf- oder Reparatur-Rechnungen und gegebenenfalls Fotos des Autos zusammen mit der Schadenanzeige an den Versicherer gesendet werden. Vorsichtshalber sollte man vorher Kopien der Unterlagen machen.
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Wird das komplette Fahrzeug gestohlen, ersetzt die Versicherung in der Regel nur den Wiederbeschaffungs- oder Zeitwert des Fahrzeugs. Wer den vollen Kaufpreis zurückhaben will, sollte einen Tarif mit Kaufpreisgarantie wählen. Der Ersatz des vollen Betrages wird allerdings auch nur zwölf, manchmal 24 Monate garantiert. (SP-X/cr)