Im neuen Jahr soll alles anders werden. Was bei den guten Vorsätze zumeist ein frommer Wunsch bleibt, ist bei Verkehr und Mobilität bereits festgeschrieben – und damit auch im Fuhrparkmanagement. Was sich 2024 auch für Fuhrparkverantwortliche ändert oder das Fuhrparkmanagement beeinflusst, sagen wir hier.
1. Höhere Kraftstoffkosten
Sprit ist teurer geworden und daran sind nicht nur die Ölmultis Schuld. Ursprünglich war bei der nächsten Stufe der CO2-Steuer eine Erhöhung von 30 auf 40 Euro pro Tonne ausgestoßenes CO2 vorgesehen. Die Ampel hat noch ein wenig draufgepackt. Ab Januar werden nun 45 Euro pro Tonne fossilen Kraftstoffs fällig. Experten gehen deshalb von einer dauerhaften Preiserhöhung von brutto etwa vier bis fünf Cent pro Liter Kraftstoff aus – exklusive eventueller Preiserhöhungen der Mineralölunternehmen.
2. Erste HVO-Kraftstoffe erhältlich
Insbesondere für Vielfahrer bleibt der Diesel eine gute Wahl. Noch besser: Mit einem alternativen Diesel-Kraftstoff, kurz HVO genannt, ist bereits ab Frühjahr 2024 zu rechnen. Das Kürzel steht für „Hydrotreated Vegetable Oil“. Diese Art Bio-Kraftstoff wird hauptsächlich aus Pflanzenölen klimaneutral gewonnen. Zugemischt werden zudem Abfälle sowie Öle und Fette aus Reststoffen wie gebrauchtes Speiseöl. Sofern der Dienstwagen HVO-tauglich ist, kann der Klima-Diesel in wenigen Monaten als B10 oder XTL an Tankstellen gezapft werden.
3. Vielfach teurere Haftpflichtversicherung
Für die Halter von rund sechs Millionen Fahrzeugen und in 76 Bezirken haben sich für 2024 die Regionalklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung geändert. In 45 Bezirken und bei etwa 3,8 Millionen Fahrzeughaltern steigen die Einstufungen. In 31 Bezirken mit etwa 2,2 Millionen versicherten Fahrzeugen profitieren die Halter dagegen von einer Herabstufung. Darüber hinaus steigen auch die Beträge für die Teil- oder Vollkaskoversicherung – davon sind zirka 3,3 Millionen Fahrzeuge betroffen.
Aber nicht nur bei den Regionalklassen, auch bei den Typklassen muss ein Großteil der Halter neue, teurere Einstufungen hinnehmen. Davon betroffen sind 7,4 Millionen Fahrzeuge. Freuen können sich dagegen die Halter von rund 5,4 Millionen Autos mit einer nun besseren Typklasse. Denn grundsätzlich gilt: Je besser die Einstufung in der Regionalklasse, desto günstiger wirkt es sich auf den Beitrag der Kfz-Versicherung aus.
4. Führerscheinumtauschpflicht für bestimmte Jahrgänge
Inhaber einer Fahrerlaubnis, erst recht wenn es sich noch um einen alten grauen Lappen oder eine rosa Papierpappe handelt, sollten Ausstellungs- und Geburtsdatum beachten. So läuft bereits am 19. Januar 2024 die Umtauschfrist für die Jahrgänge 1965 bis 1970 ab, sofern der Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Der Grund: Gemäß einer EU-Verordnung sollen bis spätestens 2033 alle Papier- und Checkkarten-Führerscheine durch fälschungssichere Versionen ersetzt werden. Unabhängig vom Jahrgang ist der vorzeitige Umtausch möglich.
5. Die THG-Quote bleibt
Für E-Autos, die gewerblich genutzt werden, wurde der Umweltbonus bereits Ende August 2023 gestrichen. Geblieben ist allerdings die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Sie verpflichtet Mineralölunternehmen, den CO2-Ausstoß jährlich mehr und mehr zu senken. Um die immer strengeren Ziele zu erreichen, können sie auch THG-Zertifikate erwerben, zum Beispiel von Haltern eines Elektroautos. Die können diese Emissionspapiere 2024 weiterhin verkaufen. Für den Antrag dafür reicht der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1).
6. Blackbox wird Pflicht
Bei Flugzeugen längst unverzichtbarer Standard, wird eine sogenannte Blackbox in der EU künftig auch in Autos Pflicht. Ab Juli 2024 muss demnach dieser Unfalldatenspeicher in allen Neuzulassungen (Pkw, Lkw, Busse) verbaut sein. Die Blackbox zeichnet permanent alle relevanten Fahrdaten auf, die jedoch stets automatisch wieder überschrieben werden. Kommt es zu einem Unfall, bleiben die Daten kurz vor und bis nach dem Unglück indes gespeichert. Allerdings dürfen sie nur durch Zustimmung des Fahrers oder einen gerichtlichen Beschluss ausgelesen werden.
7. Neue Assistenzsysteme
Ebenfalls ab Juli 2024 müssen etliche elektronische Helfer bei Neuwagen zwingend serienmäßig verbaut sein. Zu den Fahrhilfen, die Pflicht werden, zählen ein Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner sowie ein intelligenter Geschwindigkeits-, Notbrems-, Rückfahr- und Spurhalteassistent. Ebenso müssen dann ein Notbremslicht sowie eine Vorrichtung eines sogenannten Alcolocks mit an Bord sein. Letzterer soll die Schnittstelle für ein noch nicht weiter definiertes Kontrollgerät sein, das den Atemalkohol messen kann.
8. Abbiegeassistent für Lkw ab 3,5 Tonnen
Immer wieder kommt es zu schweren, oftmals sogar tödlichen Unfällen durch abbiegende Lkw. Ob an Kreuzungen oder kleineren, engen Straßen übersehen Trucker häufig Motorrad-, Roller- oder Radfahrer und Fußgänger. Deshalb schreibt der Gesetzgeber zum besseren Schutz anderer Verkehrsteilnehmer ab Juli 2024 einen Abbiegeassistenten für Lastenwagen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht vor, der den toten Winkel raumgreifend und gut einsehbar für den Fahrer macht. Eine Nachrüstpflicht für bereits zugelassene Lkw besteht dagegen nicht.
9. Ausgeweitete Mautpflicht für Lkw
Ab Juli 2024 gilt für alle Transporter und Lkw mit einer Gewichtsklasse von mehr als 3,5 Tonnen eine Mautpflicht auf allen Bundesstraßen und Autobahnen. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem Gesamtgewicht des Nutzfahrzeugs, der Achsanzahl und der Schadstoffklasse. Ausgenommen sind Handwerkerfahrzeuge, die Feuerwehr, Rettungsdienste, das THW, der Katastrophenschutz, die Land- und Forstwirtschaft sowie Campingfahrzeuge.
10. Winterreifen
Vorbei ist es mit Matsch und Schnee ab nächstem Herbst. Zwar steht dann der nächste Winter erst vor der Tür, doch Pneus mit der Kennzeichnung „M+S“ sind sodann verboten. Obwohl die Herstellung dieser Reifengattung längst eingestellt wurde, sind sie noch nicht gänzlich verschwunden. Spätestens ab 1. Oktober 2024 müssen jedoch Winter- und Ganzjahresreifen das „Alpine-Symbol“, also eine Schneeflocke mit Berg, als Kennzeichnung aufweisen.
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