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Foto: Michelin
Das neue EU-Reifenlabel soll Käufer zu mehr Umsicht bezüglich der Haftung und der Umweltfreundlichkeit beim Reifenkauf bewegen.

Kennzeichnungspflicht

Was ist neu beim Reifenlabel?

Mit dem neuen Reifenlabel will die EU Autofahrer dazu anregen, Reifen mit guten Haftungs- und Verbrauchseigenschaften zu kaufen. Doch was ist neu?

Das EU-Reifenlabel wurde bereits 2012 eingeführt und erhielt zum 1. Mai 2021 eine Überarbeitung. Jetzt müssen alle neuen Reifen für Pkw (C1), Leicht-Lkw (C2) und schwere Lkw und Busse (C3) mit dem neuen EU-Reifenlabel versehen sein. Michelin-Technikexperte Nicolas Krast erklärt, was es damit auf sich hat.

Wintertauglichkeit ist neu

Das Reifenlabel soll die Käufer auf einem Blick über wichtige Eigenschaften des Reifens informieren. Dies sind Kraftstoffeffizienz (Rollwiderstand), Nasshaftung (Bremsen auf nasser Fahrbahn) und externes Rollgeräusch. Seit Mai gehören auch noch Aussagen zur Wintertauglichkeit dazu. Die Angaben sollen dazu anregen, einen möglichst effizienten und sicheren Reifen zu kaufen. Ziel der EU-Vorgaben ist es unter anderem, CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu reduzieren

Kennzeichnung von A bis E

Symbolisiert wurden die drei Kriterien durch eine Zapfsäule, eine Regenwolke sowie durch einen Lautsprecher mit Schallwellen. Die Angaben für den Rollwiderstand sowie die Nasshaftung erfolgten in Klassen und reichen von A bis E. Das Abrollgeräusch wird in Dezibel angegeben und von A bis C klassifiziert. Winterreifen erkennt man am „Schneeflockensymbol“. Es besagt, dass es sich bei diesem Pneu um einen zertifizierten Winterpneu handelt.

Bis zu 0,6 Liter auf 100 Kilometer

Die Unterschiede zwischen einer A- oder E-Klassifizierung bei Kraftstoffeffizienz und Nasshaftung fallen hoch aus. So ist bei einem Fahrzeug mit einem hinsichtlich der Kraftstoffeffizienz mit A bewerteten Reifen eine Kraftstoffersparnis im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Reifen der Klasse E um bis zu 0,6 Liter auf 100 Kilometer möglich. Legt dagegen ein Fahrzeug mit A-Bewertung beim Nasshaftung aus Tempo 80 bei nasser Fahrbahn eine Vollbremsung hin, steht er im Idealfall 18 Meter früher als das Fahrzeug mit E-Reifen.

Auch der Luftdruck macht die Musik

Das Rollgeräusch mit der Einstufung „A“ besagt, dass der Reifen das externe Rollgeräusch den bis 2016 geltenden EU-Grenzwert um mehr als 3 dB unterschreitet. Bei „B“ wird der Grenzwert um bis zu 3 dB unterschritten. „C“ wird zurzeit nicht vergeben, da ein solcher Reifen die gültigen Typengenehmigungs-Vorschriften nicht erfüllt. Durch seine Fahrweise sowie die Einhaltung und regelmäßige Überprüfung des Reifenluftdruck hat der Fahrer großen Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch und den Bremsweg.

QR-Code bietet mehr Information

Das seit Mai gültige Reifenlabel gibt aber noch mehr Informationen. Der Name des Reifenherstellers und die genauen Spezifikationen des Reifens wie etwa 235/50 R19 103 V sind nun aufgeführt. Außerdem befindet sich oben in der ersten Zeile des Labels ein QR-Code. Dieser lässt sich mittels eines Smartphones auslesen und führt zur Datenband „European Product Registry for Energy Labelling“, kurz Eprel genannt. Hier sind die angegebenen Werte sowie die Produktionsblätter für die Reifenkunden einsehbar. Letztere geben zum Beispiel Auskunft, seit wann das Reifenmodell produziert wird.

Trotz aller Informationen: Das Reifenlabel kann nur wenige der über 50 Parameter abbilden, die bei der Entwicklung eines Reifens wie etwa Handling auf nasser und trockener Fahrbahn, Bremsweg auf trockener Fahrbahn oder Aquaplaning-Verhalten berücksichtigt werden. Kunden lassen sich am besten bei der Wahl ihrer Sommer-, Winter- oder Ganzjahresreifen vom Reifenhändler beraten und informieren sich anhand der Reifentests der großen Fach- und Verbrauchermagazine, so Krast. (Dirk Schwarz/SP-X/deg)

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