Bislang gewährte dieses nur Steuervorteile auf E-Kfz, von denen die als Fahrräder kategorisierten Pedelecs per Definition ausgenommen waren. Mit einem Schreiben vom 17. Oktober 2017 betrachtet das BMF vom Arbeitgeber bezogenen Strom für Pedelecs nicht mehr als Arbeitslohn, für den Lohnsteuer entrichtet werden muss. Allerdings weist der Fahrradclub darauf hin, dass man für das Aufladen von Pedelec-Batterien am Arbeitsplatz weiterhin die Erlaubnis des Arbeitgebers einholen muss, obwohl es sich dabei meist um kleine Centbeträge handelt. SP-X
Elektromobilität
Auch Pedelecs dürfen am Arbeitsplatz steuerfrei geladen werden
Auch Pedelc-Nutzer können nun von der steuerlichen Förderungen der E-Mobilität profitieren - das BMF hat den Weg frei gemacht.