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Die wichtigsten Fakten

Das müssen Sie zu E-Scootern jetzt wissen

Ab dem 15. Juni dürfen E-Scooter legal auf Deutschlands Straßen unterwegs sein. Es wurde viel diskutiert - aber was gilt jetzt eigentlich? Eine Übersicht.

Bald dürfen die sogenannten E-Scooter sich legal auf deutschen Straßen bewegen. Über die Details der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKFV) wurde viel und kontrovers diskutiert. Nicht alles, was angekündigt wurde, fand seinen Weg ins finale Regelwerk. Das sind die wichtigsten Punkte:

Starttermin

Bereits jetzt trauen sich einige Besitzer mit - eigentlich illegalen- E-Scootern in den öffentlichen Straßenverkehr. Ab dem 15. Juni ist ihr Einsatz offiziell erlaubt. Auch technisch bewegen sich die E-Roller-Nutzer zumeist in der Grauzone, denn bislang gibt es nur wenige Roller, die ausstattungstechnisch die rechtlichen Vorgaben erfüllen.

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Technische Voraussetzungen

Technisch gibt es einige spezifische Anforderungen, die ein E-Scooter erfüllen muss. Dazu gehört die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 20 Kilometer pro Stunde. Die Nennleistung des E-Motors darf maximal 500 Watt betragen. Das Höchstgewicht liegt bei 55 Kilogramm.

Außerdem müssen die kleinen Stromer mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen und einer Lichtanlage gerüstet sein. Letztere kann auch abnehmbar sein. Auch eine Klingel sowie seitliche Reflektoren gehören zur Sicherheitsausstattung. Eine Lenk- oder Haltestange ist ebenfalls Pflicht. Hoverboards oder E-Skateboards fallen damit also nicht unter eKFV.

Legale E-Roller-Modelle

Auch wenn die Ausstattung praktisch legal ist, muss der Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beantragen. Erst wenn diese erteilt wurde, hat der Roller auch einen offiziellen Segen.

Bislang ist das Angebot legaler Roller noch recht überschaubar, die Preisspannen reichen von einigen hundert bis über 2.000 Euro. Bereits fit für die eKFV sind die Großrad-Modelle BMW X2City und Metz Moover. Kompaktere E-Scooter sind etwa der Egret-Ten V4 oder der Sparrow-Legal von IO Hawk.

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Wer darf wo?

Anders als in einem ursprünglichen Entwurf zur eKFV angedacht, wird es keine zweite Klasse maximal 12 km/h schneller Roller geben, die auch Fußwege befahren dürfen. Für die bis zu 20 km/h schnellen E-Scooter bleibt die Nutzung der Fußwege tabu.

Der E-Scooter ist faktisch dem Fahrrad gleichgestellt. Das Mindestalter des Nutzers wurde auf 14 Jahre gesenkt. Ein Führerschein ist nicht nötig. Ein Helm ebenfalls nicht. Gesundheitsexperten empfehlen aber das Tragen von Fahrradhelmen.

Eine Mitnahme in Bus und Bahn hängt vom Verkehrsbetrieb ab. Dort sollte man erfragen, ob der Transport von E-Scootern in den öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt ist.

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Versicherungspflicht

Erfüllt der Roller die technischen Voraussetzungen, darf er im öffentlichen Verkehr nur eingesetzt werden, sofern er eine Versicherungsplakette trägt. Diese ähnelt einem Mofakennzeichen. Es soll auch eine Aufkleber-Variante geben, die man zum Beispiel auf den Rahmen kleben kann.

Die Kosten der Versicherung werden auf dem Niveau von Mofas liegen, also bei rund 40 Euro pro Jahr. Bei der DEVK sind es für Fahrer ab 23 oder älter 38,40 Euro. Mit sinkendem Alter des Nutzers steigen die Kosten der Versicherung deutlich.

Eine Privathaftpflicht reicht nicht. Verursacht ein E-Scooter ohne eigene Police einen Unfall, muss der Nutzer den möglichen Schaden aus eigener Tasche begleichen. (SP-X/cr)

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