Milde Richter. Wer betrunken auf dem E-Roller erwischt wird, verliert in der Regel die Fahrerlaubnis. Es gibt aber auch Ausnahmen, wie ein Urteil des Landgerichts Osnabrück zeigt, das die übliche Strafe auf ein fünfmonatiges Fahrverbot reduzierte.
Zu Gunsten des Trunkenheitsfahrers wurde dabei in der Gesamtschau ausgelegt, dass der Mann lediglich eine äußerst kurze Strecke von rund 150 Metern mit dem E-Roller zurücklegen wollte. Zudem habe er nicht nur sein Verhalten bereut und sich hierfür entschuldigt, sondern auch an einem verkehrspädagogischen Seminar teilgenommen und mit medizinischen Gutachten nachgewiesen, dass er in den vergangenen Monaten keinen Alkohol getrunken habe. Die Kammer gehe daher davon aus, dass der Angeklagte nunmehr geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr (Az.: 5 NBs 59/23) sei. (SP-X/MN)