Foto: Peugeot

Wohneigentumsgesetz

Kommt der Rechtsanspruch auf Wallboxen?

Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass die Installation von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern nicht mehr der Zustimmung aller Parteien bedarf.

Die Installation von Ladestationen für E-Autos in Mehrfamilienhäusern soll vereinfacht werden. Das ist nach nach Informationen des Verbands der Immobilienverwalter (VDIV) Teil eines vom Justizministerium nun vorgelegter Referentenentwurf zur Novellierung des Wohneigentumsgesetzes (WEG).

Anschluss einer Wallbox: Alle müssen zustimmen

Demnach sollen mehrere bauliche Maßnahmen nicht mehr der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedürfen. Dazu gehören die Errichtung einer Lademöglichkeit für elektrisch betriebene Fahrzeuge, zur Barriere-Reduzierung sowie zum Einbruchsschutz. Stattdessen soll jeder Eigentümer grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf haben und die damit verbundenen Kosten selbst tragen.

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Bislang ist beispielsweise der Anschluss einer Wallbox in gemeinschaftlich genutzten Tiefgaragen meistens nur bei Zustimmung aller Wohnungseigentümer möglich. Schon eine einzige Gegenstimme kann die Installation verhindern. Der Gesetzentwurf muss noch final abgestimmt und vom Bundestag verabschiedet werden. Der VDIV hofft, dass ein entsprechendes Gesetz noch 2020 in Kraft tritt. (SP-X/cr)

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