Gerade in Großstädten hat sich das Jobrad als Alternative zum Dienstwagen bewährt
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Gerade in Großstädten hat sich das Jobrad als Alternative zum Dienstwagen bewährt

Arbeitsrecht

Wer erkrankt, muss Dienstrad-Leasingrate selbst zahlen

Jobräder werden immer beliebter. Fällt ein Arbeitnehmer längerfristig aus, muss er aber die Kosten für ein per Lohnumwandlung finanziertes Fahrrad übernehmen.

Doppelt bitter: Erkrankte Arbeitnehmer müssen die Leasingraten für ein Dienstrad selbst zahlen. Einem Urteil des Arbeitsgerichts Aachen zufolge braucht der Arbeitgeber die Kosten für ein per Lohnumwandlung finanziertes Fahrrad nicht zu übernehmen, wenn der Arbeitnehmer langfristig ausfällt und Krankengeld bezieht.

AG Aachen gibt Arbeitgeber recht

Geklagt hatte ein Angestellter, dem der Arbeitgeber im Rahmen des „Job-Rad-Modells“ zwei Fahrräder überlassen hatte. Als der Mann erkrankte, blieben nach Ende der Lohnfortzahlung die Leasingraten offen. Nach der Genesung zog der Arbeitgeber den Betrag vom Gehalt des Angestellten ab. Zu Recht, wie das Gericht befand. Der Abschluss des Leasingvertrags gehe auf die Initiative des Arbeitnehmers zurück, ein von ihm ausgewähltes Fahrrad zu leasen. Auch während einer längeren Arbeitsunfähigkeit bleibe das Fahrrad in seinem Besitz. Damit habe er weiterhin die Nutzungsmöglichkeit, wodurch die Verpflichtung zur Gegenleistung – in diesem Fall das Zahlen der Leasingrate - bestehen bleibe. Der Arbeitnehmer finanziere die Nutzung des Fahrrads faktisch aus seinem Einkommen selbst, heißt es vom Gericht. (Az.: 8 Ca 2199/22). (SP-X/MN)

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